Konzept

Unsere Grundsätze

Wir möchten unseren Bewohnern ein Zuhause bieten, in dem sie sich gerne aufhalten, sich sicher fühlen und mit Zuversicht in ihre Zukunft blicken.

Neben ihrem körperlichen und seelischen Wohlbefinden ist für uns auch die Förderung der uns anvertrauten Menschen besonders wichtig: Hier gilt es, die ganz persönlichen Entwicklungspotenziale jedes einzelnen zu erkennen und auszuschöpfen.

Wir sind bestrebt, durch zuverlässige Strukturen und geregelte Tagesabläufe Rahmenbedingungen zu schaffen, die unseren Bewohnern Orientierung und Sicherheit im Alltag geben. Dieser Rahmen bietet ein sicheres Umfeld für eine vertrauensvolle, partnerschaftliche Begleitung und ermöglicht es uns, die individuellen Neigungen und Begabungen unserer Bewohner zu erkennen und gezielt zu fördern.

Da jeder in der Regel bereits über besondere Fähigkeiten verfügt, die er im Lauf des Lebens erworben hat, versuchen wir diese Fähigkeiten zu erhalten und wenn möglich zu stärken und weiterzuentwickeln. Dies kann zum Beispiel durch die Übernahme kleinerer Aufgaben und von Eigenverantwortung z. B. für den persönlichen Wohnbereich oder im Garten geschehen.

Eine detaillierte Erläuterung unserer heilpädagogischen Arbeit finden sie hier.

So viel Hilfe wie nötig – so viel Eigenständigkeit wie möglich

Um diesen Grundsatz beherzigen zu können, muss die Hilfe planvoll und bedarfsgerecht erfolgen. Wir stützen uns bei der Planung der Hilfe und der Bestimmung des Hilfebedarfs auf das Verfahren von Frau Dr. Heidrun Metzler (Uni Tübingen) - kurz HMB-Verfahren.

Zusammen mit dem Bewohner wird der persönliche Hilfebedarf mittels eines Aktivitätsprofils erfasst, das als Hilfeerfassungsbogen dient.

Bewohner des Wohnheims

Dieses Aktivitätsprofil umfasst 7 Bereiche.

  1. Tägliche Lebensführung
  2. Individuelle Basisversorgung
  3. Gestaltung sozialer Beziehungen
  4. Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben
  5. Kommunikation
  6. Die emotionale und psychische Entwicklung
  7. Gesundheitsförderung

Zur Bedarfserfassung wird für die einzelnen Aktivitäten (wie z. B. Zähneputzen) ermittelt, ob Hilfe überhaupt benötigt wird.

Es wird gefragt, ob der Bewohner etwas (a) kann, (b) nur mit Schwierigkeiten kann oder (c) nicht kann.

Im Falle (a) wird die Aktivität alleine, ohne personelle Hilfe und ohne Schwierigkeiten tatsächlich ausgeführt. Es ist also keine Hilfe erforderlich.

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Wünscht jemand keine Hilfe, obwohl er/sie eine Aktivität nicht kann, ist dann keine Hilfe erforderlich, wenn der Aufgabenbereich vernachlässigt werden kann.

Bei (b) spannt sich der Bogen von kleinen bis zu erheblichen Schwierigkeiten. Entsprechend unterschiedlich fällt dann auch der Umfang der Hilfe aus. So kann die Hilfe etwa aus Erinnerungen, (stetiger) Motivation, Kontrollen, Informationen, (intensiver) Assistenz oder teilweiser Anleitung als Fördermaßnahme, aus einer intensiven Begleitung oder aber auch aus der stellvertretenden Ausführung bestehen.

“Kann nicht” (c) erfordert eine umfassende Hilfestellung, intensive Anleitung und Begleitung, Fördermaßnahmen oder die stellvertretende Ausführung (z. B. das Mittagessen zubereiten).

Manchmal kann ein Bewohner eine Aktivität nicht ausführen und lehnt unser Hilfeangebot trotzdem ab. In diesem Fall müssen wir abwägen, ob und wenn ja, welcher Schaden einzutreten droht. Falls die Verweigerung von Hilfsangeboten zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen in der Lebensqualität, in den sozialen Beziehungen und in der körperlichen Unversehrtheit führt, besteht unsere Hilfe vor allem in der Motivationsarbeit und/oder (zunächst) in der stellvertretenden Ausführung. Ist eine Beeinträchtigung nicht zu befürchten, ist auch keine Hilfe erforderlich.

Informationsmaterial

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